Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Worum geht's?

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis". Es enthält Hinweise ob eine juristische Person oder eine Einzelperson  gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit genehmigt wird.

 

Die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.

 

Was wird benötigt?

Personalausweis bzw. Reisepass.

Verwendungszweck u. Anschrift der Behörde bei Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.

Bei Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen oder Personenvereinigungen wird zusätzlich die Rechtsform, die Nummer der Eintragung ins öffentliche Register und das Registergericht benötigt.

 

Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?

Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro. Diese ist bei Beantragung zu bezahlen.

 

 

 

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Worum geht's?

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis". Es enthält Hinweise ob eine juristische Person oder eine Einzelperson  gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit genehmigt wird.

 

Die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.

 

Was wird benötigt?

Personalausweis bzw. Reisepass.

Verwendungszweck u. Anschrift der Behörde bei Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.

Bei Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen oder Personenvereinigungen wird zusätzlich die Rechtsform, die Nummer der Eintragung ins öffentliche Register und das Registergericht benötigt.

 

Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?

Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro. Diese ist bei Beantragung zu bezahlen.