Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

 

I.

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 11.04.2024 die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung im Rathaus Wolnzach (Zimmer-Nr. 15), Marktplatz 1, 85283 Wolnzach, amtlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Wolnzach (Zimmer-Nr. 15), Marktplatz 1, 85283 Wolnzach zur Einsicht bereit.

 

II.

 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.06.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt.

 

Die Haushaltssatzung enthält als genehmigungspflichtigen Bestandteil eine Kreditaufnahme in Höhe von 7.000.000 € sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.550.000 €. Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm hat hierfür die Genehmigung gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO erteilt.

 

 

Wolnzach, 18.06.2024

 

Markt Wolnzach

 

gez. 

M a c h o l d
1. Bürgermeister