Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 132 "Zwischen Preysingstraße und Auenstraße"

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 132 für das Gebiet "Zwischen Preysingstraße und Auenstraße" in Wolnzach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;

hier:    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 04.05.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 für das Gebiet „Zwischen Preysingstraße und Auenstraße“ in Wolnzach beschlossen.

 

In der Sitzung vom 07.03.2024 hat der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 132 für das Gebiet "Zwischen Preysingstraße und Auenstraße" gebilligt und die öffentliche Beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 für das Gebiet „Zwischen Preysingstraße und Auenstraße“ in Wolnzach umfasst die folgenden Grundstücke: Fl. Nr. 81/3, 1052/1, 1052/2, 1052 und 1051, jeweils der Gemarkung Wolnzach

 

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

 

Nördliche Grenze:

Grundstücke Fl. Nr. 81/5, 81/4, 80/2, 80/3, 81 und 81/2, jeweils der Gemarkung Wolnzach

 

Östliche Grenze:

Grundstücke Fl. Nr. 81, 81/2 und 79/2, jeweils der Gemarkung Wolnzach

 

Südliche Grenze:

Grundstücke Fl. Nr. 1051/2 und 1051/11, jeweils der Gemarkung Wolnzach

 

Westliche Grenze:

Grundstücke Fl. Nr. 1049 und 81/4, jeweils der Gemarkung Wolnzach.

 

Zur Schaffung von öffentlichen Stellplätzen wurde im Bereich der Preysingstraße ein Teil des Grundstückes Fl. Nr. 79/2 der Gemarkung Wolnzach und im Bereich der Auenstraße ein Teil des Grundstückes Fl. Nr. 1049 der Gemarkung Wolnzach in den Umgriff mit aufgenommen. Das Gesamtgebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat eine Größe von 7.708 m².

 

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan umrandet dargestellt und befinden sich innerhalb der gestrichelten Linien:  

 

Lageplan Geltungsbereich BPlan Nr. 132 Zwischen Preysingstraße und Auenstraße

 

Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 für das Gebiet „Zwischen Preysingstraße und Auenstraße“ in Wolnzach wird das Planungsbüro eap Architekten und Stadtplaner PartGmbH, München, beauftragt.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 132 „Zwischen Preysingstraße und Auenstraße" mit der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Entwässerungskonzept – jeweils in der Fassung vom 07.03.2024, dem Artenschutzgutachten vom 25.08.2014, dem schalltechnischen Gutachten vom 15.02.2024, dem Bodengutachten vom 03.06.2011 sowie dem immissionstechnischen Gutachten vom 15.02.2024 – wird in der Zeit

 

vom Dienstag, den 02.04.2024, bis einschließlich Freitag, den 03.05.2024,

 

im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Wolnzach, den 28.03.2024

 

Jens Machold

1. Bürgermeister