27. Änderung FNP und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 163 "SO Photovoltaik Freiflächenanlage bei Egg"

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage bei Egg“ und 27. Änderung des Flächennutzungsplanes des Markt Wolnzach im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB;

hier:    Aufstellung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 09.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 163 sowie die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage bei Egg“ im Parallelverfahren beschlossen. Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat dem vom Planungsbüro Neidl + Neidl, Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 14.05.2024 zugestimmt.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 1965, 1955 (TF) und 1953 (TF) Gemarkung Gebrontshausen. Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan umrandet dargestellt und befinden sich innerhalb der Linien: 

Lageplan Photovoltaik bei Egg

Umgriff Geltungsbereich Photovoltaik bei Egg

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird mit dieser Bekanntmachung die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Gleichzeitig wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Das Gebiet soll im Parallelverfahren als Sondergebiet zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB ausgewiesen werden. Die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans jeweils mit Begründung– in der Fassung vom 14.05.2024 – werden in der Zeit

 

vom Montag, den 24.06.2024, bis einschließlich Mittwoch, den 24.07.2024,

 

im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

 

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
  4. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

Wolnzach, den 21.06.2024

 

Jens Machold

1.Bürgermeister