Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 165 für das Gebiet "Sandbergäcker"

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 für das Gebiet „Sandbergäcker“ des Marktes Wolnzach gemäß § 30 Abs. 1 BauGB;

hier:    Aufstellung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 01.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 für das Gebiet „Sandbergäcker“ beschlossen. Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat dem vom Planungsbüro Eichenseher Ingenieure GmbH, Pfaffenhofen ausgearbeiteten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 25.06.2024 zugestimmt.

 

Das Bebauungsplangebiet umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1580/2, 1586, 1587, 1588 jeweils der Gemarkung Geroldshausen.

 

Die Grenzen des Bebauungsplanes werden wie folgt festgesetzt:

 

Nördliche Grenze:

Fl.Nr. 1584 der Gemarkung Geroldshausen.

 

Östliche Grenze:

Fl. Nr. 1589 der Gemarkung Geroldshausen.

 

Südliche Grenze:

Fl.Nr. 1590 (Straße „Am Sportpark“) der Gemarkung Geroldshausen.

 

Westliche Grenze:

Fl. Nr. 1580 der Gemarkung Geroldshausen.

 

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan umrandet dargestellt und befinden sich innerhalb der Linien: 

Lageplan Geltungsbereich BBP Nr. 165 Sandbergäcker

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird mit dieser Bekanntmachung die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Gleichzeitig wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs (Schweißfachhandel) mit Bürokomplex, Beton-, Bohr- und Sägebetrieb mit Werkstatt sowie einer Lagefläche geschaffen werden.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Anlagen– in der Fassung vom 25.06.2024 – werden in der Zeit

 

vom Montag, den 22.07.2024, bis einschließlich Freitag, den 06.09.2024

 

im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
  4. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

 

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Wolnzach, den 22.07.2024

 

Jens Machold

1.Bürgermeister