Bekanntmachung des Marktes Wolnzach
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 für das Gebiet „An der Gabeswiesen“ des Marktes Wolnzach gemäß § 30 Abs. 1 BauGB;
hier: Aufstellung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 09.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 für das Gebiet „An der Gabeswiesen“ beschlossen. Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach hat dem vom Planungsbüro Eichenseher Ingenieure GmbH, Pfaffenhofen ausgearbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 25.06.2024 zugestimmt.
Das Bebauungsplangebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 1504 der Gemarkung Wolnzach.
Die Grenzen des Bebauungsplanes werden wie folgt festgesetzt:
Nördliche Grenze:
Fl. Nr. 1504/7 (Teilfläche) und 1504/4 der Gemarkung Wolnzach
Östliche Grenze:
Fl. Nr. 1550/4 der Gemarkung Wolnzach
Südliche Grenze:
Fl. Nr. 1506 der Gemarkung Wolnzach
Westliche Grenze:
Fl. Nrn. 1507 und 1055/2 der Gemarkung Wolnzach
Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden unmaßstäblichen Lageplan umrandet dargestellt und befinden sich innerhalb der Linien:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird mit dieser Bekanntmachung die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Gleichzeitig wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung von Gewerbebetrieben sowie Wohnnutzung geschaffen werden. Weiter soll in direkter Nähe zur Autobahn die Errichtung von Ladesäulen zur Elektromobilitätsnutzung geschaffen werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Anlagen – in der Fassung vom 25.06.2024 – werden in der Zeit
vom Montag, den 22.07.2024, bis einschließlich Freitag, den 06.09.2024
im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Internetseite des Marktes Wolnzach (https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauamt@wolnzach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. per Post oder per Fax) abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
- Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) eingestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Wolnzach, den 22.07.2024
Jens Machold
1.Bürgermeister