06 - Innenbereichssatzung Nr. 06 - Larsbach - Am Ebenweg

Nachfolgend finden Sie die vorliegende Innenbereichssatzung

 

Innenbereichssatzung Nr. 06 - Larsbach - Am Ebenweg

 

 

Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan

WICHTIGER HINWEIS:

Rechtsverbindliche Auskünfte nur aus Originalplan

 

Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist der Originalplan des Marktes, da nur dieser die gültige Rechtslage wiedergibt.

Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können Sie im Rathaus Wolnzach einsehen.

 

Die Sammlung ist aus technischen Gründen noch nicht vollständig. Fehlende Bauleitpläne werden sukzessive ergänzt.

 

Mehr Informationen zu diesem Thema können SIe hier nachlesen